Visum, Aufenthalt & Einreise für internationale Schülerinnen und Schüler

Die International School OWL hat sich darauf spezialisiert, junge Menschen aus dem In- und Ausland auf ihrem Weg zu einer internationalen Karriere zu begleiten. „International students“ sollten sich vorab mit Visabestimmungen / Aufenthaltsbestimmungen und den erforderlichen Dokumenten befassen. Auf dieser Seite geben wir erste Anhaltspunkte!

Was die International School OWL ausmacht
Wir sind davon überzeugt, dass nichts unerreicht bleiben muss, wenn Schülerinnen und Schüler mit Freude und Neugier auf das Unbekannte zugehen und vermitteln ihnen in unserem Unterricht Werte und Fähigkeiten, die sie bestmöglich auf unsere globale und vernetzte Zukunft vorbereiten.

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Standorte

„STUDY IN PADERBORN“

Aufenthalt & Visumspflicht

Eine Schulausbildung und ein späteres Studium in Deutschland kann für Schüler*innen und Studierende aus dem Ausland zahlreiche Vorteile mit sich bringen. Neben der hohen Qualität von Lehre, Hochschulbildung und Forschung bietet der Standort Deutschland zudem den Vorteil, dass beispielsweise für ein Studium keine Studiengebühren erhoben werden. In vielen Fällen fällt lediglich ein niedriger Semesterbeitrag an.

Schüler*innen und Studierende aus dem Ausland, die sich über einen längeren Zeitraum hinweg in Deutschland aufhalten möchten, sollten sich allerdings vorab mit den Visabestimmungen befassen und prüfen, ob Visa oder andere wichtige Dokumente und Genehmigungen beantragt werden müssen.

Für einige Länder gilt eine strenge Visumspflicht. Für andere gilt diese widerrum nicht und wieder andere sind zwar visafrei, jedoch dürfen sich die Einreisenden in einigen Fällen nur für maximal 90 Tage im Land aufhalten. Dies sollten Sie vor der Einreise beachten.

Die gute Nachricht: Deutschland ist ein sehr weltoffenes Land. Die Visabestimmungen sind daher nicht besonders restriktiv und Menschen aus dem Ausland sind herzlich willkommen. Für viele gilt daher eine Visafreiheit.

Aufenthalt ohne Visum

Internationale Studierende müssen nicht immer gleich ein Visum beantragen. Ob Sie ein Visum benötigen, hängt zunächst davon ab, aus welchem Land Sie kommen. Wenn sie beispielsweise aus der EU, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz stammen, benötigen sie grundsätzlich kein Visum.
Doch auch außerhalb von der Europäischen Region existieren zahlreiche Länder, für die in Deutschland keine Visumspflicht besteht.

Im Folgenden sind die Länder aufgelistet, für die keine Visumspflicht(*) besteht (Stand: 01.02.2021):

Länder für die keine Visumspflicht besteht:

  • Albanien
  • Belgien
  • Bulgarien
  • Dänemark
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Französisch-Guayana
  • Französisch-Polynesien
  • Guadeloupe
  • Griechenland
  • Irland
  • Island
  • Italien
  • Kroatien
  • Lettland
  • Liechtenstein
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Martinique
  • Neukaledonien
  • Niederlande
  • Nordmazedonien, (ehemalige jugoslawische Republik)
  • Norwegen
  • Österreich
  • Polen
  • Portugal
  • Réunion
  • Rumänien
  • Schweden
  • Schweiz
  • Slowakische Republik
  • Slowenien
  • Spanien
  • St. Pierre
  • Tschechische Republik
  • Ungarn
  • Zypern

Länder für die eine 90-tätige Visafreiheit besteht, wobei anschließend ein Aufenthaltstitel in Deutschland beantragt werden kann:

  • Andorra
  • Australien (sowie Kokosinseln, Norfolkinsel, Weihnachtsinsel)
  • Brasilien
  • El Salvador
  • Honduras
  • Israel
  • Japan
  • Kanada
  • Korea (Republik Korea, Südkorea)
  • Monaco
  • Neuseeland
  • San Marino
  • USA (einschließlich Amerikanische Jungferninseln, Amerikanisch-Samoa, Guam, Puerto Rico)
  • Großbritannien und Nordirland

(*) Schüler*innen, Studierende und Einreisende, die nicht dauerhaft von der Visumspflicht befreit sind, sollten sich vorab bei einer deutschen Botschaft / deutschen Konsulat in ihrem Heimatland informieren und, falls nötig, ein Visum beantragen. Einreisende, die nach spätestens 90 Tagen eine Aufenthaltserlaubnis benötigen, sollten diese zeitnah nach der Ankunft in Deutschland beantragen und sollten sich frühzeitig beim örtlichen Einwohnermeldeamt melden, um beispielsweise eine Meldebestätigung zu erhalten. Ein Aufenthalttitel wird nach Antrag der Schülerin bzw. des Schülers von der Ausländerbehörde der Stadt ausgestellt.

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